Allgemeine Geschäftsbedingungen
Deutscher Adreßbuchverlag für Wirtschaft und Verkehr GmbH
1. Alle Angebote, Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Bedingungen. Mit dem Anzeigen- bzw. Veröffentlichungsauftrag erkennt der Auftraggeber ferner die gültige Preisliste des Verlages an. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Verlag nicht an, es sei denn, der Verlag hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Alle Vereinbarungen und Aufträge sowie deren nachträgliche Änderungen bedürfen für ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung des Verlages. Gleiches gilt für von den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und den „Zahlungsbedingungen“ abweichende Abmachungen.
2. Eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist - mit Ausnahme der Kündigung aus wichtigem Grund - nur mit schriftlicher Zustimmung des Verlages und nur im Rahmen der technischen Gegebenheiten zulässig. Für den Fall der ordentlichen Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber behält der Verlag gleichwohl den Anspruch auf den vollen Werklohn, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen in Höhe von bis zu 20 % der Auftragssumme, sofern der Auftraggeber im Einzelfall keinen höheren Anteil nachweist.
3. Die Einrichtung von Branchen, Überschriften und Rubriken obliegt allein dem Verlag. Die Entgegennahme besonderer Platzierungswünsche wie auch der Ausschluss von Mitbewerbern ist wegen der Struktur des Verlagswerkes nicht möglich. Um die erforderliche Übersichtlichkeit und den Informationswert zu gewährleisten, unterliegt die Auswahl der Schriften, die Aufnahme von reprofähigen Druckvorlagen, die Festlegung bestimmter Größen sowie die Platzierung und Einordnung der Eintragungen und Anzeigen der Bestimmung des Verlages. Der Verlag behält sich vor, ohne besondere Ankündigung unter bestmöglicher Wahrung der Kunden- und Nutzerinteressen Änderungen in den Branchen sowie Rubriken oder Überschriften vorzunehmen und die Anzeigen sowie Eintragungen nach billigem Ermessen neu zuzuordnen.
Für die alphabetische Einordnung ist der bürgerliche Name bzw. die Eintragung im Handelsregister oder in einem anderen entsprechenden Register maßgebend.
4. Dem Auftraggeber steht bei ganz oder teilweise unrichtiger oder unvollständiger oder unterbliebener Veröffentlichung der Anzeige oder Eintragung ein Anspruch auf teilweisen oder vollständigen Erlass des Entgeltes für diese Eintragung insoweit zu, als der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers auf Erfüllung, Beseitigung oder Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verlag - außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Zur Erhaltung seiner Gewährleistungsrechte hat der Auftraggeber offensichtliche Mängel innerhalb von vier Wochen nach Freischaltung durch Reklamation gegenüber dem Verlag geltend zu machen.
5. Der Verlag ist bemüht, die Veröffentlichung zeitgerecht erscheinen zu lassen, haftet jedoch nicht für die Einhaltung eines bestimmten Termins. Als Erscheinungstag gilt der erste Tag der Veröffentlichung der in Auftrag gegebenen Eintragungen. Im Falle der Nichtveröffentlichung infolge höherer Gewalt übernimmt der Verlag keine Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz, lediglich bereits geleistete Zahlungen werden zurückgewährt.
6. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere nicht für den Wahrheitsgehalt der in Auftrag gegebenen Angaben. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, wettbewerbs-, marken- und namensrechtliche Fragen - und auch berufsrechtliche Fragen - vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte haftet allein der Auftraggeber.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhaltes oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, falls deren Inhalt gegen Gesetze verstößt oder der Abdruck für den Verlag (z.B. wegen Wettbewerbs) unzumutbar ist.
8. Für die rechtzeitige unaufgeforderte Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Veröffentlichungsunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Es obliegt dem Auftraggeber weiterhin, dem Deutschen Adreßbuchverlag Änderungen von Adresse, Rufnummern, Internetadressen oder sonstigen Textänderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Verlangt der Auftraggeber die Rücksendung von Veröffentlichungsunterlagen für die Werbungsgestaltung, erfolgt die Rücksendung auf Gefahr des Auftraggebers, der mit seinem Rücksendungsverlangen auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche wegen des Verlustes und/oder einer Beschädigung der Unterlagen gegen den Verlag verzichtet. Die Pflicht zur Aufbewahrung dieser Unterlagen endet zwei Monate nach Erscheinen des Werkes bzw. der Erstveröffentlichung.
Werden die Veröffentlichungsunterlagen nicht rechtzeitig geliefert, ist der Verlag berechtigt, den bestellten Raum mit der Angabe von Firma, Anschrift und Telefonnummer zu belegen. Die Zahlungspflicht für den erteilten Auftrag bleibt bestehen.
9. Die Lieferung von Korrekturabzügen ist nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers möglich. In diesem Fall erfolgt der Versand des Korrekturabzuges per Telefax oder per Einschreiben gegen gesonderte Berechnung der Spezialservicekosten. Der Korrekturabzug gilt als zugegangen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein Zugang nicht erfolgt ist, es sei denn, der Versand per Telefax unter Angabe der Telefaxnummer des Auftraggebers oder per Einschreiben ist gegen Berechnung der Spezialservicekosten besonders vereinbart. Gibt der Auftraggeber den Korrekturabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zur Veröffentlichung in dieser Form als erteilt.
10. Der Verlag wird die diesem Auftrag zugrunde liegenden Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung elektronisch verarbeiten.
11. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften bleibt von der Einwilligung unberührt.
12. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Vornahme werblicher Einträge im Internet insbesondere aus netztechnischen Gründen Einschränkungen hinsichtlich der Qualität und der Zuverlässigkeit der erbrachten Leistungen mit sich bringt. Dadurch kann es auch zu einer Änderung der Leistungsbedingungen kommen. Für diesen Fall behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit einer Änderungskündigung vor. Bei Mängeln schuldet der Deutsche Adreßbuchverlag Nachbesserung. Schlägt der Nachbesserungsversuch endgültig fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber erhält in diesem Fall den bezahlten Artikelpreis zurück.
13. Die Internetpräsentation des Auftraggebers beträgt mindestens zwölf Monate. Sie kann jedoch kürzer sein, wenn der Auftraggeber seine Internetpräsentation durch einen Neuauftrag ersetzt. Vom Auftraggeber nachträglich gewünschte Änderungen (Firmierung und Kommunikationsangaben) können für die Eintragung im Internet während der Laufzeit einmal ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber durchgeführt werden. Die Laufzeit der Banner wird individuell vereinbart.
14. Der Deutsche Adreßbuchverlag kann Online-Werbeeinträge für andere elektronische Medien einschließlich telefonischer Auskunftsdienste verwenden und veröffentlichen.
15. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, zahlbar unter Angabe der Auftragsnummer. Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen gewährt der Verlag 2% Skonto. Zahlungen nur an Deutscher Adreßbuchverlag für Wirtschaft und Verkehr GmbH unter Angabe der Auftragsnummer.
Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ist der Verlag unbeschadet seiner sonstigen Rechte befugt, Sicherheiten für weitere Anzeigenaufträge zu verlangen. Werden mehrere, voneinander unabhängige Firmen in einer Anzeige aufgeführt (Sammel-, Gemeinschafts- oder Verbundwerbung), berechnet der Verlag pro Firma einen Zuschlag von 10% des Preises der ganzen Anzeige.
Der Verlag ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8% p.a., mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes (DÜG) zu verlangen. Die zweite und jede weitere Mahnung kann mit € 3,00 in Rechnung gestellt werden. Bei Zahlungsverzug entfallen gegenüber Kaufleuten mit Einleitung des gerichtlichen Verfahrens etwa bewilligte Rabatte und/oder Vergütungen. Gleiches gilt mit Einleitung eines Insolvenzverfahrens.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Wird der Steuersatz zwischen Abschluss dieses Vertrages und der Veröffentlichung des Werbeeintrages einer Veränderung unterworfen, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung eines zu wenig oder zu viel berechneten Umsatzsteuerbetrages vorbehalten, sofern vom Gesetzgeber keine andere Regelung vorgeschrieben ist.
16. Soweit es sich bei den Auftraggebern um Kaufleute - ausgenommen jene, deren Betrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert-, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Hamburg-Mitte. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht (insbesondere BGB und HGB) unter Ausschluss sämtlicher kollisionsrechtlicher Bestimmungen und des Wiener UN-Kaufrechtes (CISG).
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Werbungsmittler
I. Für Anzeigenaufträge, die von Agenturen erteilt werden, gelten zusätzlich folgende Bedingungen:
1. Agenturen können Anzeigenaufträge nur zum Agenturpreis erteilen.
2. In der Annahme von Aufträgen von Agenturen ist der Verlag frei. Der Verlag ist berechtigt, den Auftrag einer Agentur abzulehnen, wenn er dem Inserenten anbietet, das Inserat direkt beim Verlag zu schalten.
3. Zum Schutz seiner Mediaberater gewährt der Verlag den Agenturen eine Mittlervergütung nur dann, wenn
- a) die Agentur Anzeigenaufträge zum Agenturpreis im eigenen Namen für fremde Rechnung gemäß der gültigen Preislisten des Verlages erteilt,
- b) die Agentur die Texte und die reprofähigen Vorlagen liefert,
- c) die Agentur für ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vermittlung und Schaltung der Anzeige nicht bereits vom Kunden eine Vergütung erhält.
4. Die vom Verlag gezahlte Mittlervergütung darf an den Agenturkunden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Verstößt die Agentur hiergegen, ist der Verlag zur Kündigung des Vertrages berechtigt und die Agentur in diesem Fall zur Rückzahlung der Mittlervergütung an den Verlag verpflichtet.
5. Die Agentur versichert mit Abgabe des Anzeigenauftrages gegenüber dem Verlag, neben der vom Verlag zu zahlenden Mittlervergütung kein weiteres Honorar vom Kunden zu beziehen. Erweist sich diese Versicherung als unzutreffend, ist eine etwa gezahlte Mittlervergütung an den Verlag zurückzugewähren.
II. Für Anzeigenaufträge, die von Beauftragten direkt beim Verlag und nicht durch die Mediaberater des Verlages erteilt werden, gelten die unter I aufgeführten Bedingungen entsprechend. Anzeigenaufträge von Beauftragten werden zum Schutz der Inserenten nur mit einer schriftlichen Vollmacht des Auftraggebers, einen Anzeigenauftrag zu den genannten Konditionen abzuschließen, angenommen.
Stand: Januar 2009
Deutscher Adreßbuchverlag
für Wirtschaft und Verkehr GmbH
Werfthaus
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USt.-IdNr. DE232824858
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BLZ 200 400 00
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in Frankfurt am Main
HRB 87487 Amtsgericht
Frankfurt am Main
Geschäftsführer
Gerd H. Blümel
Michael Kranich